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Um 1900 befindet sich die junge Philomena Bejer infolge einer Abtreibung in kritischem Zustand im „Elisabethinum“, einem Wiener Spital. Der jüdische oder jüdischstämmige Klinikleiter Professor Bernhardi verbietet einem katholischen Priester, ihr das Sterbesakrament zu spenden, weil die euphorische Patientin nicht weiß, dass sie sterben wird, und er ihr die Todesangst ersparen will. Während einer Auseinandersetzung zwischen beiden verstirbt die Kranke, als sie von einer Krankenschwester von der Präsenz eines Geistlichen erfährt. Professor Bernhardi erwägt, sich von seinem Verhalten zu distanzieren, entscheidet sich aber dagegen, nachdem er nun von seinen christlichen bzw. nichtjüdischen Kollegen zusehends ausgegrenzt wird. Die Sache erreicht eine politische Dimension, als eine nicht namentlich genannte Parlamentspartei den Vorfall nutzt, eine klerikal argumentierte parlamentarische Anfrage an den Unterrichtsminister zu stellen. Bernhardi war zudem nicht auf den von seinem Stellvertreter und Konkurrenten, dem deutschnationalen Ebenwald, vorgeschlagenen „Handel“ eingegangen, bei der Neubesetzung einer Institutsstelle für Ebenwalds Kandidaten zu stimmen statt für den besser qualifizierten jüdischen Arzt Dr. Wenger. Der neue Unterrichtsminister, ein ehemaliger Kollege, Freund sowie auch Widersacher Bernhardis, sagt ihm grundsätzlich Unterstützung zu, wendet sich in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage aber gegen ihn. Ein Gerichtsverfahren wegen Religionsstörung wird angekündigt – im Einvernehmen zwischen Unterrichts- und Justizminister. Bernhardi kündigt noch vor Prozessbeginn seine Direktorenstelle, will aber vorerst noch als Abteilungsleiter im Elisabethinum verbleiben. Im Prozess sagt die Krankenschwester über Bernhardi falsch aus, er habe den Priester körperlich angegriffen. Die Aussagen seiner Kollegen, die während des Vorfalls anwesend waren, werden wegen der angeblichen jüdischen Solidarität unbeachtet gelassen. Bernhardi wird die Ausübung des ärztlichen Berufes verboten, und er wird zu zwei Monaten Kerker verurteilt. Nach dem Prozess besucht der Priester Bernhardi und teilt ihm mit, dass er im Prozess an seiner Seite gestanden habe. Als Bernhardi fragt, wieso er das nicht früher, vor der Verurteilung, gesagt habe, erklärt dieser, dass das Interesse der Kirche im Vordergrund stehe und ein Fiasko vor Gericht ihr Schaden zugefügt hätte. Als Bernhardi einwendet, dass er an erster Stelle verpflichtet sei, nicht zu lügen, verlangt dieser von ihm erfolglos das Zugeständnis, dass er nicht nur aus ärztlichem Interesse, sondern auch aus Hass gegenüber der Kirche gehandelt habe. Nach dem Ende seiner Haftstrafe wird Bernhardi zur Galionsfigur der Liberalen. Es wird klar, dass Bernhardi aufgrund seiner Verurteilung sowohl den Rang des Professors als auch den Doktorgrad und somit das Recht der Berufsausübung als Arzt verloren hat. Vorgeblich, eine Möglichkeit der Berufsausübung erbitten zu wollen, begibt sich Bernhardi zum Unterrichtsminister. Dieser sagt scheinbar zu, doch zeigt es sich, dass er nicht beabsichtigt, ihm wieder zum Doktorgrad zu verhelfen. Das Gespräch eskaliert, der Zuschauer gewinnt den Eindruck, Bernhardi wäre eigentlich zum Unterrichtsminister gekommen, um ihm seine Haltung vorzuwerfen.
Ausführlichere Inhaltsangabe aus
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